Schwerhörigkeit (Hypakusis)

Als Schwerhörigkeit (lateinisch Hypakusis) wird eine Unterfunktion des Hörvermögens auf einem oder auf beiden Ohren bezeichnet. Bei Schwerhörigkeiten wird je nach dem Ort und Art der Veränderung des Hörvermögens zwischen Schallleitungs-Schwerhörigkeiten und Schallempfindungs-Schwerhörigkeiten unterschieden. Sehr ausgeprägte Schwerhörigkeiten oder gar ein vollständiger Ausfall des Hörvermögens als Taubheit bezeichnet.

Anzeichen

Schwerhörigkeit äusserst sich meist zuerst durch ein schlechteres Verstehen in geräuschvollen Umgebungen, beispielsweise in einem Restaurant. Später nimmt das Sprachverstehen auch in ruhigen Umgebungen ab.  Bei betroffenen Kindern kann die Sprachentwicklung verzögert sein oder ausbleiben. Ohrgeräusche (Tinnitus) sind eine häufige Begleiterscheinung einer Schwerhörigkeit.

Ursachen, Häufigkeit und Verteilung

Die meisten Schwerhörigkeiten entstehen ohne erkennbare äussere Ursache, langsam und erst im höheren Alter. Erbliche Ursachen und Krankheiten führen aber bereits bei Neugeborenen mit einer Häufigkeit von etwa 1:1000 zu einer Schwerhörigkeit. Erkrankungen des Ohres oder Unfälle, beispielsweise ein Schädelbruch oder der Einfluss übermässig lauten Schalls, können in jedem Alter zu einer Schwerhörigkeit führen.

Wohin kann man sich wenden?

Wenn Sie eine Schwerhörigkeit vermuten, ist der Hals-Nasen-Ohren Facharzt oder die entsprechende Stelle einer Hals-Nasen-Ohren Klinik eines grösseren Spitals der erste Ansprechpartner. Falls Sie im Hausarztmodell versichert sind, wird Sie Ihr Hausarzt an überweisen.

Abklärungen und Möglichkeiten der Behandlung

Der Hals-Nasen-Ohren Facharzt führt Hörprüfungen durch. Er stellt die Art und das das Ausmass der Schwerhörigkeit fest und empfiehlt eine Behandlung. Bei Schallleitungs-Schwerhörigkeiten kann dies eine Operation sein (chirurgische Therapie) oder eine Hörhilfe sein, bei Schallempfindungs-Schwerhörigkeiten Hörgeräte und bei sehr starker Schwerhörigkeit oder Taubheit Cochlea Implantate.

Zuständig im Spital

Prof. Dr. M. Kompis, Audiologische Station. In diese Sprechstunde können Sie sich selber anmelden. Anmeldung Tf 031 632 29 28 (Sekretariat)

Weitere Informationen

www.pro-audito.ch
www.hno.insel.ch/de/ueber-uns/fachgebiete-hno/audiologie/
Kompis M, „Audiologie“, Hans Huber Verlag, 3. Auflage 2013

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Spezialsprechstunde

Krankheitsbilder

Schwindel ist die gestörte räumliche Wahrnehmung der Körperbewegung oder fälschliche Wahrnehmung einer Bewegung der Umgebung. Schwindelsymptome entstehen, wenn eine Person gestörte Sinneseindrücke hat, beispielsweise bei einem Ausfall des Gleichgewichtsorgans im Innenohr.

Schwindel führt oft zu Gleichgewichtsstörungen, Erbrechen, Übelkeit und Gangunsicherheit. Schwindel kann durch Kopfschmerzen, Tinnitus und anderen Symptomen begleitet sein und kann von Sekunden bis Minuten oder auch über Stunden, Tage bis wenige Wochen andauern.

Wohin kann man sich wenden

Die erste Anlaufstelle ist der Hausarzt. Je nach vermuteter Ursache des Schwindels kann er  Sie in unseres Schwindelzentrum überweisen, welches über spezialisierte Fachärzte und ein modernes Schwindellabor verfügt.